Die Beratung


Die Beratung mittelständischer Unternehmen umfasst unter anderem die Klärung sämtlicher steuerrechtlicher Fragen wie z.B. umsatzsteuerliche Probleme, Beantwortung von Anfragen der Finanzverwaltung und Anpassungen von Steuervorauszahlungen.

Je nach Wunsch des Mandanten kann die Beratung auch die Erstellung der gesamten Lohn- und Finanzbuchhaltung beinhalten.

Die unterjährige Beratung umfasst die Liquiditätsplanung einschließlich Gesprächen mit Kreditinstituten.

Die Vertretung des Mandanten vor Finanzbehörden und die Durchsetzung seiner Ansprüche, ggfs. bis hin zu Verhandlungen vor Finanzgerichten, runden unser Leistungsspektrum ab.