Die Beratung
Die Beratung mittelständischer Unternehmen umfasst unter
anderem die Klärung sämtlicher steuerrechtlicher Fragen
wie z.B. umsatzsteuerliche Probleme, Beantwortung von Anfragen der
Finanzverwaltung und Anpassungen von Steuervorauszahlungen.
Je nach Wunsch des Mandanten kann die Beratung auch die Erstellung
der gesamten Lohn- und Finanzbuchhaltung beinhalten.
Die unterjährige Beratung umfasst die Liquiditätsplanung
einschließlich Gesprächen mit Kreditinstituten.
Die Vertretung des Mandanten vor Finanzbehörden und die Durchsetzung
seiner Ansprüche, ggfs. bis hin zu Verhandlungen vor Finanzgerichten,
runden unser Leistungsspektrum ab.